Wer in einer anderen Gemeinde Aufenthalt (Wochenaufenthalt) begründen will, hat dies seiner Niederlassungsgemeinde zu melden.

Sollten Sie innerhalb des Kantons Bern einen Wochenaufenthalt begründen, ist die Hinterlegung eines Heimatausweises nicht mehr nötig. Hierzu benötigen wir schriftlich (per E-Mail/Brief) oder am Schalter die Angaben des auswärtigen Aufenthalts.

Ist der Wochenaufenthalt in einem anderen Kanton, wird voraussichtlich noch ein Heimatausweis gefordert. Sie können diesen direkt am Schalter, telefonisch oder per E-Mail bestellen.

Zugehörige Objekte

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