Geringfügige Änderung Überbauungsordnung Nr. 5 "Lengwald" mit Anpassung Teilzonenplan Stechelberg
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung / Anpassung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung / Anpassung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Anpassung / Änderung beinhaltet:
Überbauungsplan
- Entlassung von rund 3'304 m2 aus der Überbauungsordnung Nr. 5 "Lengwald"
Teilzonenplan Stechelberg
- Zuweisung von rund 3'304 m2 zur Wohn- und Gewerbezone (WG)
Die Überbauungsvorschriften bleiben unverändert bestehen und erfahren keine Änderungen.
Zur Einsichtnahme liegen auf:
- Änderung Überbauungsplan zur Überbauungsordnung Nr. 5 "Lengwald" Mst. 1:500
- Änderung Teilzonenplan Stechelberg Mst. 1:1000
- Erläuterungsbericht
Die Akten liegen vom 16. Mai 2025 bis am 16. Juni 2025 während den Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen, öffentlich auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung gegen die geplante Änderung / Anpassung einreichen. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen zu richten.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Zugehörige Objekte
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Erläuterungsbericht (PDF, 1.65 MB) | Download | 0 | Erläuterungsbericht |
Ausschnitt Zonenplan (PDF, 455.2 kB) | Download | 1 | Ausschnitt Zonenplan |