Geringfügige Anpassung Zonenplan- und UeO-Änderung "Skischule"
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Anpassung/Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Anpassung/Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Anpassung/Änderung beinhaltet:
Überbauungsplan
- Entlassung von rund 142 m2 aus der Beschneiungsfläche der UeO Nr. 34A.
Teilzonenplan Wengen
- Zuweisung von rund 142 m2 zur ZöN K3.
Die Überbauungsvorschriften bleiben unverändert bestehen und erfahren keine Änderungen.
Zur Einsichtnahme liegen auf:
- Änderung Überbauungsplan zur UeO Nr. 34A Mst. 1:750
- Änderung Teilzonenplan Wengen Mst. 1:750
- Erläuterungsbericht
- Objektschutzgutachten Lawinen- und Wassergefahren
Die Akten liegen vom 24. Januar 2025 bis am 24. Februar 2025 während den Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen und Wengen Tourismus, Wengiboden 1349b, 3823 Wengen, öffentlich auf.
Die Unterlagen sind auch auf der Homepage unter www.lauterbrunnen.ch einsehbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung gegen die geplante Änderung einreichen. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen zu richten.
Lauterbrunnen, 22. Januar 2025
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Erläuterungsbericht (PDF, 701.46 kB) | Download | 0 | Erläuterungsbericht |
Änderung Überbauungsplan (PDF, 217.45 kB) | Download | 1 | Änderung Überbauungsplan |
Änderung Teilzonenplan (PDF, 435.02 kB) | Download | 2 | Änderung Teilzonenplan |
Objektschutzgutachten Lawinen- und Wassergefahren (PDF, 2.77 MB) | Download | 3 | Objektschutzgutachten Lawinen- und Wassergefahren |