Den Eltern schulpflichtiger Kinder wird auf Antrag eine Pauschalentschädigung für Schülerfahrkosten (BeoAbo, Mehrfahrtenkarten, etc.) entrichtet. Die Antragstellung erfolgt mit dem Formular "FO Pauschalentschädigung", das bei der Gemeindeverwaltung eingereicht wird. Nach Prüfung durch das Schulsekretariat erfolgt die Auszahlung an die Eltern.

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