Das Recycling ist gesamtschweizerisch geregelt und wird durch eine vorgezogene Entsorgungsgebühr finanziert.

Tipps

Die Rückgabe des Elektro- und Elektronikschrotts kann erfolgen

  1. Rückgabe an die Verkaufsstelle
  2. Abgabe an einer Sammelstelle
  3. Sollen die Geräte als Sperrgut abtransportiert werden, müssen sie mit Sperrgutmarken versehen sein. Dabei gilt: pro Marke 50 x 50 x 50 cm, höchsten 18 kg!

Produkte

Zu dieser Abfallart gehören insbesondere:

Bürogeräte; Telekommunikations- und Informatikgeräte; Telefonapparate; Handys; Unterhaltungselektronik; Fotogeräte, Kameras (Video, Film); Haushaltklein- und Grossgeräte, Kühl-, Klima- und Kompressorgeräte, Elektrowerkzeuge; Elektrogeräte des Bau-, Garten- und Hobbymarktes; elektrische und elektronische Spielwaren

Sammelstelle Bahnhof Wengen: Entsorgung nur für Elektro-Kleingeräte von Privaten.

Regelmässige Abfuhr