Gemeindeversammlung
Ort
Gemeindesaal Hohsteg, 3822 LauterbrunnenSchulhaus Hohsteg
3822 Lauterbrunnen
Informationen
- Beschreibung
- Gemeindeversammlung
Montag, 27. November 2017, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Hohsteg, Lauterbrunnen
Eingangs der Sitzung findet die Übergabe der Jungbürgerbriefe statt.Traktanden:
- Beschluss über den Verkauf des Schulhauses in Gimmelwald
- Beschluss über Anpassungen im Kurtaxenreglement
- Beschluss über die Neufassung des Gebührenreglements für die Feuerungskontrolle
- Kreditabrechnung - Investitionskredit für die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges
- Verschiedenes
Aktenauflage
Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und den Tourismusbüros in Wengen und Mürren öffentlich auf und können während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Weiter wird die Botschaft auf der Homepage der Gemeinde unter www.lauterbrunnen.ch einsehbar sein.Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung ist öffentlich und wird spätestens 10 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann schriftlich über den Inhalt Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.Beschwerde
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse im Zusammenhang mit der Missachtung von Verfahrensvorschriften sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beimRegierungsstatthalter, Schloss, 3800 Interlaken, einzureichen.
Fahrplan
Anfahrten:
von Wengen: Abfahrt 19.03 Uhr oder 19.33 Uhr
von Mürren LSMS: Abfahrt 18.55 Uhr
von Mürren BLM: Abfahrt 18.58 Uhr
von Stechelberg, Hotel: Abfahrt 19.05 Uhr
von Isenfluh: Abfahrt 17.13 Uhr (letzte Verbindung)Rückfahrten:
nach Stechelberg, Gimmelwald, Mürren: Abfahrt 21.35 Uhr oder 23.25 Uhr Bahnhof Lauterbrunnen
LSMS nach Gimmelwald und Mürren: Abfahrt 21.55 Uhr, 22.55 Uhr oder 23.45 Uhr
nach Wengen: Abfahrt 21.30 Uhr, 22.30 Uhr oder 23.30 UhrGemeinderat Lauterbrunnen
- Voraussetzungen
- Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.
Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Dokumente
Name | |||
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Botschaft zur Gemeindeversammlung.pdf (PDF, 490.4 kB) | Download | 0 | Botschaft zur Gemeindeversammlung.pdf |