Ersatzwahl für ein Mitglied in die Ver- und Entsorgungskommission
Ersatzwahl für ein Mitglied in die Ver- und Entsorgungskommission
Aufgrund einer Demission ist folgender Kommissionssitz neu zu besetzen:
1 Mitglied in die Ver- und Entsorgungskomission aus dem Bezirk Stechelberg
Die Wahlvorschläge müssen bis am Freitag, 21. Februar 2025, 12.00 Uhr bei der Gemeindeschreiberei vorliegen. Gemäss Artikel 73 OgR müssen die Wahlvorschläge von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein.
Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Interessierte können die eingereichten Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichner ab Freitag, 21. Februar 2025, 15.30 Uhr auf der Gemeindeschreiberei einsehen. Gemäss Artikel 74 OgR müssen die Wahlvorschläge Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Werden keine Wahlvorschläge für den zu besetzenden Sitz eingereicht, sucht der Gemeinderat dafür eine Kandidatin oder einen Kandidaten und macht den nötigen Wahlvorschlag für die stille Wahl. Die Gemeindeschreiberin veröffentlicht die Wahlvorschläge nach erfolgter Bereinigung im Anzeiger Interlaken.
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des gültigen Organisationsreglementes (OgR) der Gemeinde Lauterbrunnen. Leerformulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder per E-Mail unter gemeinde@lauterbrunnen.ch angefordert werden.
Gemeinderat Lauterbrunnen
Zugehörige Objekte
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Formular Wahlvorschlag VEK (PDF, 27.61 kB) | Download | 0 | Formular Wahlvorschlag VEK |