Teilrevision Baureglement; Änderung Anhang C, ZöN A2 "Altersheim"
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Änderung beinhaltet:
Baureglement, Anhang C, ZöN A2
- Anpassung Dachgestaltung (zulässig neu Flachdächer)
- Hinweis Naturgefahren wird durch Entschärfung der Gefahrensituation gestrichen.
Der Zonenplan bleibt unverändert bestehen und erfährt keine Änderung.
Zur Einsichtnahme liegen auf:
- Änderung Baureglement, Anhang C, ZöN A2 «Altersheim»
- Erläuterungsbericht
Die Akten liegen vom 24. Januar 2025 bis am 24. Februar 2025 während den Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen, öffentlich auf.
Die Unterlagen sind auch auf der Homepage unter www.lauterbrunnen.ch einsehbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung gegen die geplante Änderung einreichen. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Lauterbrunnen, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnen zu richten.
Lauterbrunnen, 22. Januar 2025
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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Erläuterungsbericht (PDF, 3.02 MB) | Download | 0 | Erläuterungsbericht |
Änderung Baureglement (PDF, 50.98 kB) | Download | 1 | Änderung Baureglement |