16. November 2023

Für den Gemeinderat ist aus dem Bezirk Stechelberg bis zur Eingabefrist am 13. Oktober 2023 kein Wahlvorschlag eingegangen. Geht aus einem Bezirk kein Wahlvorschlag ein, wird dies als Verzicht des Bezirks auf eine Vertretung im Gemeinderat gewertet und dieser Sitz wird zu einem Sitz für Kandidatinnen und Kandidaten aus der ganzen Gemeinde.

Der Gemeinderat schreibt somit einen Gemeinderatssitz zur Neubesetzung aus. Wählbar sind Stimmberechtigte aus der ganzen Gemeinde. Als Wahltermin wurde der 21. Januar 2024 festgelegt.

Verfahren

  • Wahlvorschläge müssen bis am Freitag, 8. Dezember 2023 (12.00 Uhr), bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden.
  • Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 in der Gemeinde Lauterbrunnen Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
  • Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für den zu besetzenden Sitz unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht mehr zurückziehen.
  • Wahlvorschläge müssen Vor- und Familiennamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
  • Zur Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.
  • Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.
  • Die Erstunterzeichner der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die Zweitunterzeichner, gelten gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertreter. Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahlvorschlags abzugeben.
  • Die eingereichten Wahlvorschläge mit den Namen der Unterzeichner können am Freitag, 8. Dezember 2023, 15.30 Uhr bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden.
  • Leerformulare können Sie weiter unter downloaden oder bei der Gemeindeschreiberei anfordern.

Offenlegungspflicht

Jede Kandidatin und jeder Kandidat hat vor ihrer oder seiner Wahl Interessenbindungen, die sie oder ihn in der Ausübung des Amtes beeinflussen können, offenzulegen.

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

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