Gesamterneuerungswahlen
Am 31. Dezember 2023 endet die laufende Amtsdauer für alle Behördenmitglieder. Der Gemeinderat hat die Gesamterneuerungswahlen auf den 26. November 2023 angesetzt. Ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, findet dieser am 17. Dezember 2023 statt.
Eine Wiederwahl für die heute im Amt stehenden Behördenmitglieder ist dann möglich, wenn für sie ein Wahlvorschlag nach Art. 73 ff. OgR eingereicht wird und die vorgeschlagene Person gemäss Art. 37 und Art. 43 OgR erneut wählbar ist.
Zugehörige Objekte
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Botschaft | Download | 1 | Botschaft |