12. April 2023

Das revidierte kantonale Energiegesetz (KEnG), welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, unterstützt massgeblich die Zielerreichung der kantonalen Energiestrategie und des internationalen Klimaübereinkommens von 2015. Untenstehend die vier wesentlichen Anpassungen:

- Gewichtete Gesamtenergieeffizienz (gGEE): Das gGEE wurde für Neubauten eingeführt. Neu wird eine eigene erneuerbare Energiegewinnung verlangt, dafür gelten weniger Detailanforderungen und der Energienachweis wird vereinfacht.

- Heizungsersatz: Der Ersatz eines Wärmeerzeugers, wie zum Beispiel einer Ölheizung, ist meldepflichtig. Bei einem Gebäude, welches älter als 20 Jahre ist, gelten beim Ersatz der Heizungen mit einem fossilen Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes.

- Gemeindekompetenzen für kommunale Energievorschriften: Gemeinden können neu auch für Gesamtüberbauungen eine gemeinsame gGEE vorschreiben.

- Elektromobilität: Bei Neubauten ist ein angemessener Teil der Parkplätze für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorzubereiten oder auszurüsten.

Kantonales Energiegesetz (KEnG)

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