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Gemeindesteuern

Die Gemeinden erheben Steuern auf Grund der kantonalen Steuergesetze, sie legen aber die Steueransätze selber fest.
Die Gemeindesteuern sind oft ebenso hoch oder sogar höher als die Kantonssteuern. Den Gemeindesteuern unterliegen in der Regel die gleichen Objekte wie den Kantonssteuern, d.h. Einkommen und Vermögen, Gewinn und Kapital, Grundstückgewinne, Erbschaften und Schenkungen usw.
Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite:
zugehörige Dienstleistungen: Steuerauskünfte
Steuerrechtliche Auskünfte
Ansprechspersonen: Käser Susanna
Steiner Hans Kaspar
zuständig: Steuerbüro
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