Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter anmelden.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Identitätskarte / Pass / geeignetes Ausweisdokument
  • Abmeldebestätigung der Wegzugsgemeinde
  • AHV-Ausweis oder Krankenkassenkarte

Anmeldegebühr für Schweizer: CHF 20.00

Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Identitätskarte / Pass
  • Ausländerausweis (falls vorhanden)
  • aktueller Arbeitsvertrag
  • Geburtsurkunde der Kinder
  • Mietvertrag
  • Abmeldebestätigung der Wegzugsgemeinde (falls Zuzug innerhalb der Schweiz)

Anmeldegebühr für Ausländer: CHF 25.00

Busse für verspätetes Anmelden (GNA)
Der Gemeinderat legt auf Grund Art. 16 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) folgende Bussen für verspätetes Anmelden fest:
Schweizer:

bis 60 Tage CHF 50.00
bis 120 Tage CHF 100.00
bis 180 Tage CHF 150.00
bis 240 Tage CHF 200.00
bis 300 Tage CHF 250.00
ab 300 Tage CHF 300.00

Personen unter 18 Jahren bezahlen die Hälfte.

Ausländer: Wird zur Behandlung an die Kantonspolizei weitergeleitet.

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