Die Gemeinde Lauterbrunnen erhebt eine Tourismusförderungsabgabe (Art. 264 des Steuergesetzes v. 21.05.2000; Art. 23, Bst. a) des Organisationsreglements v. 14.06.1999).

Die TFA wird erhoben von
  • juristischen Personen mit Sitz/Betriebsstätte in der Gemeinde,
  • selbständig erwerbstätigen natürlichen Personen mit Geschäftsbetrieb/Betriebsstätte in der Gemeinde,
  • Inhabern von Ferienwohnungen, Zimmern und Chalets, die gegen Entgelt kurtaxenpflichtige Personen beherbergen

Jeder Steuerpflichtige hat im Minimum eine TFA in Höhe von CHF 90.00 pro Jahr zu zahlen.

Die Abgabepflichtigen unterliegen der Deklarationspflicht. Gestützt auf die Deklaration wird die TFA durch die Gemeindeverwaltung veranlagt und mit Rechnung eingefordert.

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