Als Sperrgut gelten grössere Nichteisen-Gegenstände wie
  • Holz,
  • Matratzen,
  • Kunststoffe,
  • Gartenmöbel und dgl.

Industrielle und gewerbliche Abfälle gelten nicht als Sperrgut.

Tipps

Sperrgut ist an den Abfuhrtagen mit Sperrgutmarken versehen an den üblichen Orten (wie Hauskehricht) bereitzustellen.
1 Marke = 50 x 50 x 50 cm, max. 18 kg

Boiler können dem Installateur zurückgegeben oder mit 10 Sperrgutmarken versehen, bereitgestellt werden. Alternative: Direktlieferung an AVAG, Umladestation, Geissgasse 36, 3800 Interlaken (Kosten gemäss AVAG-Tarif).

Regelmässige Abfuhr