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Sperrgut

Als Sperrgut gelten grössere Nichteisen-Gegenstände wie
  • Holz,
  • Matratzen,
  • Kunststoffe,
  • Gartenmöbel und dgl.

Industrielle und gewerbliche Abfälle gelten nicht als Sperrgut.
Tipps  Sperrgut ist an den Abfuhrtagen mit Sperrgutmarken versehen an den üblichen Orten (wie Hauskehricht)bereitzustellen.
Max. 2 m3 - entspricht 16 Sperrgutmarken.

Boiler können dem Installateur zurückgegeben oder mit 10 Sperrgutmarken versehen, bereitgestellt werden. Alternative: Direktlieferung an AVAG, Umladestation, Geissgasse, 3800 Interlaken (Kosten gemäss AVAG-Tarif).