Sperrgut
Als Sperrgut gelten grössere Nichteisen-Gegenstände wie
- Holz,
- Matratzen,
- Kunststoffe,
- Gartenmöbel und dgl.
Industrielle und gewerbliche Abfälle gelten nicht als Sperrgut.
| Tipps | | Sperrgut ist an den Abfuhrtagen mit Sperrgutmarken versehen an den üblichen Orten (wie Hauskehricht)bereitzustellen. Max. 2 m3 - entspricht 16 Sperrgutmarken. Boiler können dem Installateur zurückgegeben oder mit 10 Sperrgutmarken versehen, bereitgestellt werden. Alternative: Direktlieferung an AVAG, Umladestation, Geissgasse, 3800 Interlaken (Kosten gemäss AVAG-Tarif). |