Katastrophen und NotlagenZur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen verfügt die Gemeinde über ein Gemeindeführungsorgan (GFO). Auf Grund der geografischen Situation wird das GFO durch drei Ortsführungsorganisationen (OFO) in Wengen, Mürren/Gimmelwald und dem Talboden unterstützt. Liegt eine Katastrophe oder Notlage vor, übernimmt der Gemeinderat mit Unterstützung seines GFOs die Führung im Hinblick auf die Bewältigung der Lage. Der Einsatz vom GFO erfolgt durch den Gemeinderat oder ereignisbezogen selbstständig. Der Einsatz der OFO erfolgt durch das GFO oder ereignisbezogen selbstständig. Der Zuständigkeitsbereich des GFO erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Lauterbrunnen. Der Zuständigkeitsbereich der OFO’s Talboden, Wengen und Mürren erstreckt sich auf die entsprechenden Ortsgebiete. Die OFO’s unterstehen dem GFO.
OrganisationInformationstelefon über die aktuelle Lage in der Gemeinde Lauterbrunnen 033 855 22 22 Gemeindeführungsorgan GFO
Ortsführungsorganisation Wengen
Ortsführungsorganisation Mürren / Gimmelwald
Ortsführungsorganisation Talboden
Merkblätter
GFO_Merkblatt.pdf (29.4 kB) |