Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde. Sie äussern ihren Willen an der Gemeindeversammlung. Die ordentlichen Gemeindeversammlungen finden zweimal jährlich im Juni und im Dezember statt. Bei Bedarf können zusätzliche Gemeindeversammlungen einberufen werden. Die Gemeindeversammlung wird von der Gemeindepräsidentin bzw. dem Gemeindepräsidenten nach den im Gemeindegesetz und dem Organisationsreglement (OgR) enthaltenen Vorschriften geleitet. Die Stellvertretung wird durch die Gemeinderatsvizepräsidentin bzw. dem Gemeinderatsvizepräsidenten gewährleistet.
| Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung beschliesst: a) die Annahme und Abänderung des Organisationsreglementes, b) die baurechtliche Grundordnung, c) die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen, die Gebühren und Abgaben regeln. Im weiteren über das Ortspolizeireglement, d) den Voranschlag der Laufenden Rechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern, sofern eine Veränderung dieser Ansätze vorgesehen ist, e) die Jahresrechnung, g) bei Gemeindeverbänden: Den Ein- und Austritt sowie über Reglemente, die den Gemeinden zur Beschlussfassung zugewiesen werden, h) die Übertragung öffentlicher Aufgaben an Dritte, i) die Einleitung sowie die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung von Gemeinden |
| Kompetenzen: | f) soweit Fr. 100'000 übersteigend bis Fr. 500'000 abschliessend: - neue Ausgaben,
- von Gemeindeverbänden unterbreitete Sachgeschäfte,
- Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche Sicherheitsleistungen,
- Rechtsgeschäfte über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken, wobei bei Baurechten der Kapitalwert massgebend ist, mindestens jedoch der 20fache Betrag des jährlichen Baurechtzinses,
- Anlagen in Immobilien,
- Finanzielle Beteiligung an Unternehmungen,gemeinnützigen Werken und dergleichen,
- Gewährung von Darlehen, die nicht sichere Anlagen darstellen,
- Verzicht auf Einnahmen,
- Anhebung oder Beilegung von Prozessen oder deren Übertragung an ein Schiedsgericht. Massgebend ist der Streitwert,
- Entwidmung von Verwaltungsvermögen
|
Das Datum der nächsten Versammlung ist noch nicht bekannt.
|