• Aufgabenerfüllung im Bereich Baugestaltung in Bezug auf die Ästhetik
  • Erstellen eines Fachberichtes zu Handen der Baubewilligungsbehörde, wenn zwischen dem Bauherrn und der Gemeinde Unstimmigkeiten bezüglich der Ästhetik bestehen
  • Gegebenenfalls Beurteilung von Stellungnahmen / Einsprachen des Berner Heimatschutzes oder anderen Institutionen

 

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