Schulzahnpflege
Der schulzahnärztliche Dienst in den öffentlichen Schulen ist eine Aufgabe der Gemeinde. Er bezweckt die Gesunderhaltung der Kauorgane und deren kostengünstige Behandlung.
Folgende Aufgaben werden vom schulzahnärztlichen Dienst wahr genommen: Prophylaxe, bestehend aus - der jährlichen Kontrolluntersuchung und
- regelmässigen vorbeugenden Massnahmen in der Schule unter Beizug von Fachpersonal.
Kostengünstiges Angebot für die Behandlung kranker Kauorgane und anomaler Gebisse durch - Ernennen von Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzten und
- Anwenden des Schulzahnpflegetarifs.
Die Gemeinde trägt die Kosten der Prophylaxe und unterstützen minderbemittelte Eltern mit weiteren Beiträgen.
|
| |
| |
|