Der schulzahnärztliche Dienst in den öffentlichen Schulen ist eine Aufgabe der Gemeinde. Er bezweckt die Gesunderhaltung der Kauorgane und deren kostengünstige Behandlung.

Folgende Aufgaben werden vom schulzahnärztlichen Dienst wahr genommen:

Prophylaxe, bestehend aus

  • der jährlichen Kontrolluntersuchung
  • regelmässigen vorbeugenden Massnahmen in der Schule unter Beizug von Fachpersonal

Kostengünstiges Angebot für die Behandlung kranker Kauorgane und anomaler Gebisse durch

  • Ernennen von Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzten
  • Anwenden des Schulzahnpflegetarifs

Die Gemeinde trägt die Kosten der Prophylaxe und unterstützt minderbemittelte Eltern mit weiteren Beiträgen.